Die Leistungen des SGB V umfassen die medizinische Behandlungspflege. Bei diesen handelt es sich um auf ärztliche Verordnung hin erbrachte Tätigkeiten.
Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des Versicherten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung ist zeitlich begrenzt.
Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Versicherten ab und muss vom Arzt begründet werden.
Bei einer Krankenhausverhinderungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu 4 Wochen möglich. Rechnet der Arzt mit einer diesen Zeitraum überschreitenden Pflegedauer, wird der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet, um eine Einschätzung des weiteren Pflegebedarfs zu ermitteln. Die Kosten, die der Versicherte selbst tragen muss, sind gesetzlich geregelt. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen 10 % der Kosten pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, sowie maximal 10 € pro Verordnung.
Die Verordnungen für Leistungen der medinzinischen Behandlungspflege reicht der Versicherte oder seine pflegenden Angehörigen an den von ihnen beauftragten Pflegedienst weiter. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen dann später mit der Krankenkasse ab.
Leistungen nach SGB V:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Vorbereiten / Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen: intramuskulär (i.m.) und subkutan (s.c.) – z.B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- Dekubitusbehandlung
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern und PEG
- Katheterwechsel, Blasenspülung
- Einläufe
Kranken- und Behandlungspflege:
- Spritzen (Insulin, Heparin, usw.)
- Verbandswechsel
- Stomaversorung
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Dekubitusbehandlung
- Katheterpflege
- Schwerstpflegebetreuung
- Versorgung nach ambulanten Operation